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Selbstverständlich. In dieser Situation liegt es im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen der Wedemark, zu erfahren, ob es Hemmschuhe für eine mögliche Sanierung der Grundschule Mellendorf gibt.

Ja. Ich würde das Schadstoff- und Sanierungsgutachten nach seiner Fertigstellung vollständig veröffentlichen, soweit dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Dazu gehören auch die zugrunde liegenden Annahmen, die Methodik, festgestellte Unsicherheiten sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf Kosten, Bauzeit, Schulbetrieb und Umwelt.
Ein solches Gutachten darf nicht lediglich verwaltungsintern verwendet werden. Die Öffentlichkeit, die Eltern, die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler sowie die politischen Gremien müssen nachvollziehen können, auf welcher tatsächlichen Grundlage über die Zukunft der Grundschule Mellendorf entschieden wird.
Dabei ist mir wichtig: Eine Veröffentlichung allein reicht nicht aus. Die Ergebnisse sollten in einer öffentlichen Informationsveranstaltung verständlich erläutert werden. Zusätzlich sollte es Gelegenheit für Nachfragen und eine unabhängige fachliche Einordnung geben.
Die aktuelle Beschlussvorlage der Gemeinde sieht ausdrücklich zunächst ein umfassendes Gutachten zur Gebäudesubstanz einschließlich möglicher Schadstoffbelastungen vor. Dieses soll den Bietern in einem späteren Vergabeverfahren gleiche und verlässliche Informationen zur Verfügung stellen. Genau diese Informationen müssen aber auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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Meine Erwartung ist genau diese, dass es moderat ausfällt. Das bedeutet, dass existierende Konzepte für Schulen mit Baujahr 1972 eingesetzt werden können, um Schadstoffe zu eliminieren oder zu neutralisieren. Ich mache mir da bezüglich einer möglichen Sanierung keine großen Sorgen, auch nicht kostenmäßig. Selbst für Asbest gibt es mittlerweile gute Methoden, um den z. B. einzukapseln.

Wenn das Gutachten einen moderaten Sanierungsbedarf bestätigt, würde ich mich für eine ergebnisoffene und ernsthafte Prüfung der Sanierungsvariante einsetzen. Ein moderates Ergebnis wäre aus meiner Sicht ein starkes Argument dafür, den Erhalt des bestehenden Schulgebäudes nicht vorschnell auszuschließen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass allein der Schadstoffbefund über die Zukunft der Schule entscheiden kann. Entscheidend wäre eine umfassende Bewertung mindestens folgender Punkte:
•    pädagogische Qualität und Eignung des Gebäudes für den Ganztagsbetrieb,
•    tatsächlicher Sanierungs- und Erweiterungsumfang,
•    Kosten einschließlich Interimslösung, Baupreisrisiken und Folgekosten,
•    Bauzeit und Auswirkungen auf den Schulbetrieb,
•    Energieverbrauch und CO₂-Bilanz über den gesamten Lebenszyklus,
•    Barrierefreiheit, Brandschutz und Sicherheit,
•    langfristige Flexibilität des Gebäudes,
•    Entwicklung der Schülerzahlen und des Raumbedarfs.

Meine Haltung: Keine Vorfestlegung auf Abriss oder Sanierung, bevor das Gutachten und ein transparenter Variantenvergleich vorliegen. Sollte sich herausstellen, dass die Sanierung technisch, pädagogisch, wirtschaftlich und organisatorisch tragfähig ist, würde ich den Erhalt der Schule klar befürworten.

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Mir ist derzeit nicht konkret bekannt, in welchen Teilbereichen die Mitarbeitenden der Verwaltung der Gemeinde Wedemark zeitlich oder inhaltlich überfordert sind. Mein erster Weg als Bürgermeisterin würde also durch die Fachbereiche gehen, um dies im Gespräch herauszufinden. In diesem Zusammenhang muss man den Schulterschluss mit der Verwaltung suchen, sich Arbeitsbedingungen und -prozesse ansehen, um mit den Mitarbeitenden zusammen ggf. ein Reformkonzept zu erarbeiten.
Dann kann ich mir drei Instrumente der Bürgerbeteiligung vorstellen, um sehr themenspezifisch die konzeptionelle Arbeit der Verwaltung zu ergänzen, dies aber offen und im Austausch mit der Verwaltung. Es wäre mir wichtig, dass die Verwaltungsmitarbeitenden sich hier nicht kujoniert fühlen, sondern diese ergänzende Arbeit durch erfahrene Bürger*innen als wertvoll und konstruktiv beurteilen.

  1. Planungszelle: Eine Planungszelle ist auch dem Namen Bürgergutachten oder Bürgerforum bekannt. Entwickelt wurde das Konzept an der Bergischen Universität Wuppertal in den 1970er Jahren. Eine zufällig ausgeloste Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern arbeitet über einen festgelegten Zeitraum an der Lösung eines Planungsproblems (z.B. einem Bauvorhaben). Am Ende entsteht ein Gutachten für die politischen Entscheidungsträger. Themen müssten hier zusammen mit dem Rat festgelegt werden, ich könnte mir gut das Thema Schulsanierung in der Wedemark vorstellen.
  2. Bürger Panel Straßenbild: Das Bürger Panel lässt sich als erweiterte Form der Fokusgruppe verstehen, nur, dass die repräsentative Bürgergruppe über einen längeren Zeitraum hinweg – durchaus mehrere Jahre – immer wieder befragt wird. So kann eine Veränderung des Meinungsbildes nachverfolgt werden. Themen könnten hier sein: Wie soll das Straßenbild in der Wedemark aussehen? Wo sind „Schandflecke“, die angegangen werden sollen, wo müssen Einzelhändler*innen logistisch unterstützt werden, wo gibt es Probleme mit der Vermüllung öffentlicher Plätze? Anstelle eines „Überwachungs-instruments“ wie Radar etc. sind Bürger*innen durchaus in der Lage, dies zu beurteilen und z. B. einem erweiterten Ordnungsdienst mit einem erweiterten Personal Problemfelder zu nennen, die konsequent abgeräumt werden könnten. Das fängt bei verschandelten Schildern und uneinsichtigen Kreuzungen an und geht über „Autoleichen“ und immer wieder vermüllte Plätze.
  3. Runder Tisch Flächennutzungsplan: Bei so einem Runden Tisch ginge es um die Nutzung verschiedener Flächen in der Wedemark. Es gibt Grundstücke in Eigenbesitz, die zentral liegen und unzureichend restauriert werden, siehe z. B. das Grundstück hinter dem Bürgerhaus mit denkmalgeschützter Bebauung, welches mehr oder minder brachliegt. Hier könnte durch eine Änderung des Flächennutzungsplans zu einer konkreten städtebaulichen Nutzung der Eigentümer angetrieben werden, das Grundstück im Sinne des „Stadtbilds“ endlich in Angriff zu nehmen. Weiterhin ginge es um ggf. landwirtschaftlich nicht mehr effizient nutzbare Flächen, die entweder dem NABU oder einem Agri-PV-Projekt zur Verfügung gestellt werden können, Konzepte dazu gibt es bereits in Ansätzen beim Klimabeirat. Weiterhin geht es um die Entwicklung von Flächen zur Bebauung durch Zuziehende und Gewerbetreibende. Diese Themen sind ein enges Feld und sollte mit Protagonisten aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Eigentümern und Vertretern aus Einzelhandel besprochen werden. 

Ein weiteres Thema für einen runden Tisch ist das Thema Nutzung von Sport- und Freizeitflächen, die auch angesichts der Haushaltskrise besser koordiniert werden müssen, um einen maximalen Output für Bürger*innen zu erbringen. Hier stelle ich mir sogar sogenannte „Bürgerbeauftragte“ vor, die mit und zwischen den Vereinen vermitteln.

Bürgerexpertise kann eine überlastete Verwaltung sinnvoll unterstützen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass politische Verantwortung, rechtliche Prüfungen oder die Zuständigkeit der Verwaltung unklar werden. Ich würde deshalb ein strukturiertes Beteiligungsmodell schaffen.

Für das Projekt Grundschule Mellendorf könnte ich mir einen unabhängigen Projektbeirat vorstellen. Ihm sollten angehören:

·      Vertreterinnen und Vertreter der Schule,

·      Lehrkräfte und Schulleitung,

·      Eltern- und Schülervertretung,

·      Mitglieder der Bürgerinitiative,

·      Fachleute aus Bau, Architektur, Energie, Nachhaltigkeit und Vergaberecht,

·      Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung,

·      Mitglieder des Rates aus den zuständigen Fraktionen.

Die Mitglieder sollten ihre Interessen und möglichen Befangenheiten offenlegen. Der Beirat sollte Empfehlungen abgeben, Varianten bewerten und Fragen an die Verwaltung und die Gutachter richten können. Die eigentlichen Entscheidungen müssten weiterhin transparent durch die zuständigen politischen Gremien getroffen werden.

Für zukünftige Großprojekte halte ich darüber hinaus folgende Maßnahmen für sinnvoll:

1.    frühzeitige Bürger- und Nutzerbeteiligung bereits bei der Bedarfsermittlung;

2.    öffentliche Projektseiten mit Gutachten, Kostenentwicklungen und Zeitplänen;

3.    verständliche Entscheidungsvorlagen statt ausschließlich technischer Unterlagen;

4.    regelmäßige öffentliche Projektberichte;

5.    ein kommunaler Pool geprüfter Bürgerexpertinnen und Bürgerexperten;

6.    klare Regeln für Vergütung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit.

Die Beteiligung sollte nicht erst beginnen, wenn die wesentlichen Entscheidungen bereits gefallen sind. Die aktuelle Kontroverse zeigt, wie wichtig es ist, Betroffene frühzeitig einzubeziehen. Die Gemeinde verweist zwar auf Beratungen mit Schulleitung, Eltern- und Schülervertretung sowie politischen Gremien; zugleich kritisiert die Bürgerinitiative, dass die gemeinsam erarbeitete Sanierungslösung später nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Diese unterschiedliche Wahrnehmung muss aufgearbeitet werden.

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Ein Pflichtenheft muss auf Basis der auf dem Tisch liegenden Ideen der betroffenen Schulmitarbeitenden unter kostenmäßiger Vorgabe durch die Gemeinde durch ein in Schulbau erfahrenes Architektenbüro erstellt werden. Im Anschluss kann dann ein sogenannter Generalunternehmer ausführen.

Ein Generalunternehmer kann nur dann sinnvoll beauftragt werden, wenn die Gemeinde vorher sehr genau festlegt, was sie benötigt. Ein bloßes allgemeines Raumprogramm wäre dafür nicht ausreichend. Notwendig wäre ein transparentes, funktionales Pflichtenheft mit überprüfbaren Qualitäts- und Leistungsanforderungen.
Ich würde das Pflichtenheft in mehreren Schritten entwickeln:
•    Ermittlung und Veröffentlichung des pädagogischen und räumlichen Bedarfs;
•    Überprüfung der Schülerzahl- und Ganztagsprognosen;
•    Aufnahme konkreter Raumgrößen und Funktionsbeziehungen;
•    Definition von Anforderungen an Inklusion, Barrierefreiheit und Brandschutz;
•    Festlegung von Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitszielen;
•    Untersuchung der Sanierungsfähigkeit des vorhandenen Gebäudes;
•    Betrachtung von Neubau, Sanierung, Teilabriss und Kombinationen;
•    Darstellung der Auswirkungen auf Schulbetrieb, Außenflächen und Verkehrswege;
•    Ermittlung von Investitions-, Betriebs-, Finanzierungs- und Rückbaukosten;
•    öffentliche Auswertung der eingegangenen Lösungsvorschläge.
Lehrkräfte und Schulleitung müssen einbezogen werden, weil sie den täglichen Schulbetrieb kennen. Eltern und Schülerinnen und Schüler sollten ebenfalls beteiligt werden, beispielsweise durch Workshops, Befragungen und die gemeinsame Entwicklung von Qualitätskriterien.
Auch Bürgerexpertinnen und Bürgerexperten können beitragen. Ihre Beteiligung sollte jedoch fachlich moderiert und in einem klaren Verfahren erfolgen. Die aktuelle Beschlussvorlage sieht vor, ein mit der Grundschule abgestimmtes Raumkonzept als Grundlage zu verwenden und neben der Wirtschaftlichkeit auch pädagogische Belange aus dem pädagogischen Konzept zu berücksichtigen. Außerdem sollen grundsätzlich Abriss und Neubau, Sanierung und Anbau sowie Teilabriss, Teilsanierung und Neubau vergleichbar gemacht werden.
Ich würde zusätzlich verlangen, dass vor Beginn einer europaweiten Ausschreibung die wesentlichen Inhalte des Pflichtenhefts öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Gerade bei einem Generalunternehmermodell ist es wichtig, dass die Gemeinde nicht zu früh zu wenig festlegt und dadurch später pädagogische oder qualitative Abstriche riskiert.

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Dies wäre wünschenswert.

Ich strebe eine einvernehmliche Lösung ausdrücklich an. Ein langwieriger Rechtsstreit belastet nicht nur die Beteiligten, sondern vertieft auch die Spaltung in der Gemeinde. Die Sorgen der Bürgerinitiative und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer dürfen nicht als bloße Störung eines bereits beschlossenen Projekts abgetan werden.
Ob ein Vergleich möglich ist, muss allerdings rechtlich sauber geprüft werden. Ein politischer Vergleich darf nicht dazu führen, dass gesetzliche Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren ignoriert oder gerichtliche Zuständigkeiten umgangen werden.
Meine Position ist daher: Ja zu ernsthaften Vergleichsgesprächen, aber nein zu einem Vergleich um jeden Preis. Ziel sollte eine rechtssichere, faire und nachvollziehbare Lösung sein.

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Die von der Bürgerinitiative genannten Stellungnahmen von Professoren Werning, Gillen und Lippe sollten weder politisch beiseitegeschoben noch unkritisch als alleinige Entscheidungsgrundlage übernommen werden.
Wenn unabhängige Fachleute dem bestehenden Gebäude eine besondere pädagogische Qualität, Zukunftsfähigkeit und positive Wirkung auf Lernprozesse, Wohlbefinden, Motivation und Schulkultur bescheinigen, ist das ein gewichtiger Gesichtspunkt. Die Bürgerinitiative beschreibt die Schule als einen „dritten Pädagogen“ und hebt insbesondere die großen Klassenräume, die Ringstruktur und die multifunktionalen Flurbereiche hervor. Diese Qualitäten können durch einen Neubau möglicherweise verändert oder verloren gehen.
Ebenso ernst zu nehmen sind Aussagen zur Nachhaltigkeit. Der Erhalt tragfähiger Bausubstanz kann grundsätzlich Ressourcen und graue Energie bewahren. Die Bürgerinitiative nennt für den Abriss eine erhebliche Freisetzung gebundenen CO₂ und fordert, Sanierung vor Neubau zu prüfen. Die Gemeinde weist dagegen darauf hin, dass auch bei einer Sanierung ein erheblicher Teil der Bauteile entfernt werden müsste und dass eine neue, energieeffiziente Schule langfristig geringere Betriebsverbräuche erreichen könne.
Daraus folgt für mich: Die Gutachten müssen vollständig veröffentlicht, methodisch eingeordnet und mit den Gutachten der Gemeinde verglichen werden. Für die Klimafrage braucht es eine belastbare Lebenszyklusbilanz, die mindestens berücksichtigt:
•    graue Energie und CO₂ der vorhandenen Bausubstanz,
•    Abriss, Entsorgung und Recycling,
•    neue Baustoffe und Bauverfahren,
•    Container- und Übergangslösungen,
•    Energieverbrauch im Betrieb,
•    Instandhaltung und Sanierungszyklen,
•    erwartete Nutzungsdauer,
•    Rückbau- und Weiternutzungsmöglichkeiten.
Pädagogische Qualität lässt sich außerdem nicht allein in Quadratmetern messen. Wichtig sind auch Raumzusammenhänge, Akustik, Licht, Bewegungsmöglichkeiten, Rückzugsräume, Ganztagsangebote, Barrierefreiheit, Außenflächen und die Identifikation der Kinder mit ihrer Schule.

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Die durchweg positiven Meinungen der genannten Fachexpert*innen zu Ästhetik, pädagogischer und inklusiver Nutzungsfähigkeit des bestehenden Grundschulgebäudes Mellendorf, vor allem aber auch das Statement zur Nachhaltigkeit einer Sanierung im Gegensatz zu einem Neubau, was die CO2-Emissionen angeht, sollten Leitschnur für die Zukunft der GS Mellendorf sein. Das bedeutet konkret: Für mich wäre eine Sanierung die bessere Vorgehensweise, und ich erwarte mir da auch vom Schadstoffgutachten keine Gegenargumente.