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Wedemark macht Schule - aktueller Stand

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Interessierte,

wir möchten euch heute auf den aktuellen Stand bringen bezüglich der Entwicklungen zur Grundschule Mellendorf.

Am 24.03.2026 haben wir dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens zum Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulgebäudes zugestimmt.

Nach dem Ratsbeschluss vom 23.02.2026 wurde der begonnene Architektenwettbewerb beendet, ein Generalunternehmer soll nun mit der Projektierung einer (Teil-)Sanierung oder eines Neubaus beauftragt werden. Hierzu sollen in den Sommerferien Untersuchungen für ein umfassendes Schadstoff- und Sanierungsgutachten durchgeführt werden. Die Verwaltung ist beauftragt, ein Lastenheft zu erstellen, das die Grundlage für die Beauftragung des GU darstellen wird.

Um die Verwaltung und das Gericht zu entlasten, haben wir entschieden, diesem Antrag zuzustimmen. Unserem Anwalt zufolge hat die Ruhestellung keine negativen Auswirkungen auf den zeitlichen Verlauf des Verfahrens.

Die Beauftragung des Schadstoff-und Sanierungsgutachtens schafft unserer Meinung nach endlich eine wichtige Grundlage für alle weiteren Planungen, wir begrüßen diesen richtigen Schritt ausdrücklich! Der Vorsitzende des Gemeinderates sagte auf Nachfrage in der Bürgerfragestunde am 23.02.026 zu, dass das Sanierungs- und Schadstoffgutachten öffentlich ausgeschrieben wird.
Wir hoffen sehr, dass dies dazu führt, dass wir ein transparentes, valides und belastbares Gutachten erhalten. Die BI hätte sich gewünscht, dass das Büro Amberge GmbH sein Gutachten aus Mei 2023 zum Zustand der vorhandenen Bausubstanz im Rahmen einer Ortsbegehung mit dem Auftrag, das Gebäude der GS Mellendorf zu begutachten und bewerten, dass sie dies hätte vertiefen können, in dem es schon damals hieß:“ Eine langfristige, zweckmäßige Weiternutzung als Grundschule ist wirtschaftlich sinnvoll.“

Die geplante Beauftragung eines Generalunternehmers für alle weiteren Schritte hingegen sehen wir sehr kritisch. Vor allem die Frage nach der Gesamtverantwortlichkeit für den Prozess ist unserer Meinung nach nicht hinreichend beantwortet. Das Einsetzen eines unabhängigen, fachkompetenten Planungsbüros ist aus unserer Sicht essenziell. Wir stehen hierzu in regem Austausch mit Fachleuten sowie mit Vertretern der Verwaltung und machen aktiv von unserem demokratischen Grundrecht der Beteiligung gebrauch! Ob durch aktive Teilnahme an Bürgersprechstunden, die Mitarbeit im Schulelternrat oder unser Kreuz bei der Kommunalwahl im September – es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich zu positionieren und der eigenen Stimme Gehör zu verschaffen.

Wir euch einen schönen Sommer – bleibt interessiert und munter!

Eure BI

Wedemark macht Schule

Herzlich willkommen auf der Homepage der Bürgerinitiative „WEDEMARK macht SCHULE!“ 

Stand der Dinge:

Unser Bürgerbegehren zum Erhalt der GS Mellendorf wurde im Dezember aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Ob das BBG unzulässig war, wird nun ein Gericht klären müssen. Wir sind der Meinung, dass unsere Anliegen klar und deutlich formuliert wurde.  4000 Bürgerinnen und Bürger ( das sind 12.000 Kommunalwahlstimmen ) haben mit ihrer Unterschrift gesagt: Wir wollen mitentscheiden und mit gestalten. 

Wedemark macht Schule

Wir haben uns redlich bemüht, über unsere Beweggründe zu informieren. Der Vorwurf der Täuschung trifft uns dabei wie ein Schlag ins Gesicht. Offensichtlich hält man 4000 Wedemärker für unmündig, sich selbst eine Meinung zu bilden. 

Heike

Um die Kosten für den Anwalt zusammen zu bekommen, wurde eine Spendenaktion gestartet. Diese verlief überraschend smooth: Wir mussten kaum werben und haben das Geld relativ schnell und unaufgeregt zusammen bekommen. Die großartige Spendenbereitschaft war eine tolle Bestätigung und Ermunterung den Weg der Klage zu beschreiten. Tausend Dank dafür! 

Unser Anwalt, der uns vom „Verein für mehr Demokratie“ empfohlen wurde, bereitet derweil die Klageschrift vor.

Wir hätten uns zu Beginn unseres „Engagements“ nicht vorstellen können, dass wir soweit würden gehen müssen. Wir wollten, dass die Experten nicht ignoriert werden und dass für eine ordentliche Faktenlage gesorgt wird, auf Grundlage derer eine vernünftige und vor allem nachvollziehbare Entscheidung hätte getroffen werden können.

Nun müssen externe Anwälte die die Dinge für uns auf dem Dorf klären. Wir gehen davon aus, dass die Klage in Kürze beim Verwaltungsgericht eingereicht ist; spätestens im Juni 2025